FONDR
·10 Min Lesezeit

Vorabpauschale 2026: Basiszins 3,20 % — was ETF-Anleger jetzt zahlen

Basiszins 2026 auf 3,20 % gestiegen. Was die Vorabpauschale kostet: drei Beispielrechnungen, Abbuchung Januar 2027, Freistellungsauftrag richtig nutzen.

RJ
von Redaktion JK/DT

Der Basiszins für die Vorabpauschale ist 2026 auf 3,20 Prozent gestiegen — deutlich über den 2,53 Prozent des Vorjahres. Für ETF-Anleger mit thesaurierenden Fonds bedeutet das: Die Abbuchung Anfang Januar 2027 wird spürbar höher ausfallen als in den letzten Jahren.

Ein Grund zur Sorge ist das nicht. Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Steuer, die beim späteren Verkauf ohnehin anfällt — was jetzt besteuert wird, wird beim Verkauf angerechnet. Aber sie ist eine reale Abbuchung vom Verrechnungskonto, und wer sie nicht einplant, wird im Januar überrascht.

Dieser Artikel zeigt, was 2026 konkret gilt, wie viel die Vorabpauschale bei typischen Depotgrößen kostet und mit welchem einfachen Hebel die meisten Anleger sie auf null senken.

Dieser Artikel ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Die Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung. Für deine individuelle Steuersituation kann eine Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater sinnvoll sein.

Kurz erklärt: Der Basiszins für die Vorabpauschale liegt 2026 bei 3,20 Prozent (Stand: BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Die Vorabpauschale berechnet sich aus dem Anteilswert am 1. Januar 2026 mal 3,20 Prozent mal 0,7 — gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Abgebucht wird sie Anfang Januar 2027.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine pauschale Mindestbesteuerung für Fonds und ETFs, die ihre Erträge nicht oder nur teilweise ausschütten. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass thesaurierende ETFs nicht steuerlich günstiger behandelt werden als ausschüttende — die Steuer auf laufende Erträge wird vorgezogen, statt erst beim Verkauf anzufallen. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet, es wird also nichts doppelt besteuert.

Wie die Systematik im Detail funktioniert, warum es sie gibt und wie sie mit der Besteuerung beim Verkauf zusammenspielt, erklärt unsere ausführliche Erklärung der Vorabpauschale. Hier konzentrieren wir uns auf das, was 2026 konkret gilt.

Basiszins 2026: 3,20 % — was sich gegenüber 2025 ändert

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und orientiert sich an der Rendite langfristiger Bundesanleihen. Für 2026 beträgt er 3,20 Prozent (Stand: BMF-Schreiben vom 13.01.2026, Basiszins zum 2. Januar 2026).

JahrBasiszins
20232,55 %
20242,29 %
20252,53 %
20263,20 %

Der Anstieg um 0,67 Prozentpunkte gegenüber 2025 ist der größte Sprung seit Wiedereinführung der Vorabpauschale. Die Konsequenz: Die Bemessungsgrundlage steigt um gut ein Viertel. Wer 2025 rund 100 Euro Steuer auf die Vorabpauschale gezahlt hat, zahlt 2026 bei gleichem Depotwert rund 127 Euro — sofern die Deckelung nicht greift.

Die Deckelung bleibt nämlich unverändert: Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres begrenzt. Ein höherer Basiszins erhöht nur das Maximum, nicht automatisch die tatsächliche Belastung. Wie stark die Deckelung wirkt, zeigen wir weiter unten an einem Beispiel.

Vorabpauschale 2026 berechnen: drei Beispiele

Die Berechnung folgt einer festen Formel:

Vorabpauschale = Anteilswert am 01.01.2026 × 3,20 % × 0,7

Der Faktor 0,7 ist gesetzlich vorgegeben — angesetzt werden nur 70 Prozent des Basisertrags. Bei Aktien-ETFs kommt anschließend die Teilfreistellung von 30 Prozent zum Zug: Nur 70 Prozent der Vorabpauschale sind steuerpflichtig. Auf diesen Betrag fallen 26,375 Prozent Steuer an (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer).

Drei Beispiele für thesaurierende Aktien-ETFs. Annahme: Die Wertsteigerung 2026 übersteigt die Vorabpauschale, die Deckelung greift nicht.

Depotwert 01.01.2026VorabpauschaleSteuerpflichtig (nach Teilfreistellung)Steuer ohne FreistellungsauftragSteuer mit Sparerpauschbetrag 1.000 €
10.000 €224,00 €156,80 €~41 €0 €
50.000 €1.120,00 €784,00 €~207 €0 €
100.000 €2.240,00 €1.568,00 €~414 €~150 €

Der Rechenweg am Beispiel 50.000 Euro: 50.000 × 3,20 % × 0,7 = 1.120 Euro Vorabpauschale. Davon sind nach Teilfreistellung 70 Prozent steuerpflichtig, also 784 Euro. Darauf 26,375 Prozent Steuer ergibt rund 207 Euro — die ohne Freistellungsauftrag Anfang Januar 2027 abgebucht würden.

Die wichtigste Botschaft steckt in der letzten Spalte: Mit einem Freistellungsauftrag von 1.000 Euro bleibt die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF bis zu einem Depotwert von rund 63.800 Euro faktisch steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung mit 2.000 Euro Sparerpauschbetrag verdoppelt sich die Schwelle auf rund 127.500 Euro.

Die Rechnung dahinter: Pro Euro Depotwert fallen 2026 bei einem Aktien-ETF 0,0157 Euro steuerpflichtige Vorabpauschale an (3,20 % × 0,7 × 0,7). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro deckt also rund 63.800 Euro Depotwert ab. Voraussetzung: Der Pauschbetrag ist nicht bereits durch Ausschüttungen, Zinsen oder realisierte Kursgewinne anderer Anlagen aufgebraucht. Wer neben dem ETF-Depot Tagesgeldzinsen oder Dividenden erhält, erreicht die Schwelle entsprechend früher.

Und wenn die Deckelung greift? Angenommen, ein Depot steht am 1. Januar 2026 bei 50.000 Euro, legt im Jahresverlauf aber nur um 400 Euro zu. Dann beträgt die Vorabpauschale nicht 1.120 Euro, sondern nur 400 Euro — sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Steigt der Fondswert 2026 gar nicht oder fällt er, fällt gar keine Vorabpauschale an. Der gestiegene Basiszins wirkt also nur in Jahren, in denen der ETF auch tatsächlich entsprechend zulegt.

Wer ist betroffen — und wer nicht

Voll betroffen sind thesaurierende ETFs. Sie schütten nichts aus, also greift die Vorabpauschale in voller Höhe — sofern der Fondswert im Jahr gestiegen ist.

Ausschüttende ETFs sind meist kaum betroffen. Ausschüttungen werden auf die Vorabpauschale angerechnet. Nur wenn die Ausschüttung niedriger ist als die berechnete Vorabpauschale, wird die Differenz besteuert. Bei üblichen Ausschüttungsrenditen von 1,5 bis 2 Prozent kann das 2026 wegen des höheren Basiszinses allerdings häufiger vorkommen als in den Vorjahren: Die Vorabpauschale beträgt 2,24 Prozent des Fondswerts (3,20 % × 0,7) und liegt damit über vielen Ausschüttungsrenditen.

Was das für die grundsätzliche Wahl zwischen den beiden Varianten bedeutet, haben wir im Vergleich thesaurierend vs. ausschüttend ausführlich durchgerechnet — inklusive der Frage, warum die Vorabpauschale den Steuerstundungsvorteil thesaurierender ETFs verkleinert, aber nicht aufhebt.

Nicht betroffen sind Anleger ohne Wertzuwachs. Wer 2026 keinen Gewinn im Fonds hat, zahlt keine Vorabpauschale — unabhängig vom Basiszins.

Ein Hinweis für Mischfonds-Anleger: Alle Beispielrechnungen in diesem Artikel gelten für Aktien-ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote beträgt die Teilfreistellung nur 15 Prozent — die Steuerlast fällt entsprechend höher aus, und die Freistellungsauftrag-Schwelle sinkt auf rund 52.500 Euro (Einzelveranlagung). Fonds ohne Teilfreistellung, etwa reine Rentenfonds, liegen nochmals darunter.

Was du jetzt konkret tun kannst

Drei Punkte, sortiert nach Wirkung.

1. Freistellungsauftrag prüfen und richtig verteilen. Das ist der wichtigste Hebel. Wer seinen Sparerpauschbetrag noch nicht oder ungünstig verteilt hat, verschenkt die einfachste Möglichkeit, die Vorabpauschale auf null zu senken. Prüfe, ob bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist und ob die Aufteilung zwischen mehreren Banken zu deinen tatsächlichen Erträgen passt. Bis rund 63.800 Euro Depotwert (Einzelveranlagung, Aktien-ETF, Pauschbetrag nicht anderweitig verbraucht) fällt damit faktisch keine Steuer auf die Vorabpauschale an.

2. Verrechnungskonto Anfang Januar 2027 gedeckt halten. Die Vorabpauschale für 2026 gilt steuerlich als am 4. Januar 2027 zugeflossen. Die Depotbank bucht die Steuer Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto ab. Ist das Konto nicht gedeckt, verkaufen manche Broker automatisch Fondsanteile — das lässt sich mit einem kleinen Puffer vermeiden. Bei 100.000 Euro Depotwert und ausgeschöpftem Pauschbetrag reichen rund 150 bis 420 Euro, je nach Freistellungssituation.

3. Kosten im Blick behalten. Die Vorabpauschale ist ein durchlaufender Posten — vorgezogene Steuer, die später angerechnet wird. Die laufenden Fondskosten dagegen sind endgültig verloren. Wer seine Steuerlast optimiert, aber die Wirkung der TER auf die langfristige Rendite ignoriert, optimiert an der falschen Stelle: Über lange Zeiträume wiegt ein TER-Unterschied von 0,3 Prozentpunkten schwerer als die Zinswirkung der vorgezogenen Steuer.

Steuern sind ein Faktor — nicht der Plan

Die Vorabpauschale 2026 ist planbar: Die Zahlen stehen fest, die Abbuchung kommt im Januar 2027, und mit dem Freistellungsauftrag existiert ein einfacher Hebel. Was sich damit nicht beantworten lässt, ist die eigentliche Frage des Vermögensaufbaus: Reicht der Plan, um das Ziel zu erreichen?

Steuern sind dabei einer von mehreren Faktoren — neben Sparrate, Anlagedauer, Kosten und vor allem der Unsicherheit der Marktrenditen. Entscheidend ist nicht die Punktprognose eines einzelnen Jahres, sondern die Erfolgswahrscheinlichkeit des Gesamtplans über viele mögliche Verläufe hinweg. Wie FONDR diese Erfolgswahrscheinlichkeit berechnet — und welche Faktoren wie Steuern dabei bewusst außen vor bleiben — steht transparent in unserer Methodik.

FONDR kostenlos testen →

FAQ zur Vorabpauschale 2026

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Das hängt vom Depotwert am 1. Januar 2026 ab. Die Formel: Anteilswert × 3,20 % × 0,7. Bei 50.000 Euro in einem thesaurierenden Aktien-ETF ergibt das 1.120 Euro Vorabpauschale, davon sind nach Teilfreistellung 784 Euro steuerpflichtig — rund 207 Euro Steuer ohne Freistellungsauftrag. Gedeckelt ist die Vorabpauschale immer auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres 2026. Bei geringem oder keinem Wertzuwachs fällt sie entsprechend niedriger oder gar nicht an.

Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?

Anfang Januar 2027. Steuerlich gilt die Vorabpauschale für 2026 als am 4. Januar 2027 zugeflossen; die Depotbank bucht die darauf entfallende Steuer in den ersten Januartagen 2027 vom Verrechnungskonto ab. Wer die Abbuchung nicht einplant, riskiert bei ungedecktem Konto je nach Broker eine automatische Anteilsveräußerung. Ein Puffer von wenigen hundert Euro auf dem Verrechnungskonto reicht bei den meisten Depotgrößen aus.

Wie kann ich die Vorabpauschale vermeiden oder senken?

Der wichtigste Hebel ist der Freistellungsauftrag. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleibt die Vorabpauschale bei Aktien-ETFs bis zu einem Depotwert von rund 63.800 Euro (bzw. 127.500 Euro) faktisch steuerfrei — vorausgesetzt, der Pauschbetrag ist nicht bereits durch andere Kapitalerträge verbraucht. Darüber hinaus lässt sich die Vorabpauschale nicht legal vermeiden, sie ist aber auch keine endgültige Belastung: Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet.

Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlusten an?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt. Verliert der ETF 2026 an Wert oder bleibt er unverändert, fällt keine Vorabpauschale an — unabhängig davon, wie hoch der Basiszins ist. Steigt der Fondswert nur geringfügig, etwa um 400 Euro bei einem 50.000-Euro-Depot, beträgt die Vorabpauschale genau diese 400 Euro statt der rechnerischen 1.120 Euro.

Gilt die Teilfreistellung auch für die Vorabpauschale?

Ja. Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 Prozent Aktienquote) sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei — besteuert werden nur 70 Prozent. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent. Die Teilfreistellung wirkt bei der Vorabpauschale genauso wie bei Ausschüttungen und Verkaufsgewinnen. In den Beispielrechnungen dieses Artikels ist sie durchgehend berücksichtigt.

Zusammenfassung

  1. Der Basiszins 2026 liegt bei 3,20 Prozent — der höchste Wert seit Wiedereinführung der Vorabpauschale und ein Anstieg um 0,67 Prozentpunkte gegenüber 2025 (Stand: BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Die Abbuchung erfolgt Anfang Januar 2027.

  2. Mit Freistellungsauftrag zahlen die meisten nichts. Bis rund 63.800 Euro Depotwert (Einzelveranlagung) bzw. 127.500 Euro (Zusammenveranlagung) deckt der Sparerpauschbetrag die Steuer auf die Vorabpauschale eines Aktien-ETFs vollständig ab — sofern er nicht anderweitig verbraucht ist.

  3. Die Deckelung bleibt der wichtigste Schutzmechanismus. Die Vorabpauschale kann nie höher sein als die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Der gestiegene Basiszins erhöht das Maximum, nicht automatisch die Belastung.

Die Vorabpauschale ist damit 2026 spürbarer als in den Vorjahren, aber weiterhin gut planbar — eine Frage der Vorbereitung, nicht der Sorge.

Weiterlesen

Jetzt ausprobieren

Plan deinen Vermögensaufbau mit FONDR

FONDR führt 10.000 Monte-Carlo-Simulationen für dein Portfolio durch. Realistische Bandbreiten statt Punkt-Prognosen. Kostenlos starten, Premium für 29 € einmalig.